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BVerwG, 04.06.1993 - 9 B 380.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1993 - 9 B 380.93
Das Berufungsgericht hat einen Anspruch des im Jahre 1950 in Polen geborenen und 1988 in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Klägers auf Ausstellung des Vertriebenenausweises unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) verneint, weil auch unter Berücksichtigung des Umstands, daß in Polen der Gebrauch der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit zeitweise verboten gewesen sei, deutsch weder die Muttersprache noch die gegenüber dem Polnischen bevorzugte Umgangssprache des Klägers sei.